Omnia-Reisen

das Reisebüro, das zu Ihnen kommt...

FAQ

Buchung

Zu welchen Zeiten und wie kann ich meine Reise buchen?

Innerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie jederzeit telefonisch oder per Email bei uns buchen. Gerne können wir einen Termin vereinbaren und ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Räumlichkeiten oder auch gerne bei Ihnen zu Hause führen.

Bekomme ich eine Buchungsbestätigung?

Sobald wir das passende Angebot für Sie gefunden haben und die Buchung abgeschlossen ist, bekommen Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung von uns.

Warum benötigt Omnia Reisen meine Telefonnummer/Emailadresse?

Es kann immer wieder vorkommen, dass sich nach Ihrer Buchung Änderungen seitens des Veranstalters oder der Fluggesellschaft ergeben. So können sich beispielsweise die Abflugzeiten eines gebuchten Fluges ändern. Damit wir Sie in solchen Fällen auch kurzfristig noch über die Änderungen informieren können, benötigen wir eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können. Wenn Sie möchten, können Sie auch zusätzlich eine zweite Nummer (beispielsweise Ihre Handynummer) angeben. Bei längerfristigen Leistungsänderungen informieren wir Sie auch per E-Mail.

Sind Flugzeiten verbindlich?

Flugzeiten können von den Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften auch noch kurzfristig geändert werden und sind daher unverbindlich. Sie werden rechtzeitig von uns über Flugzeitenänderungen informiert.

Kann ich auch für eine andere Person eine Anfrage starten/ Reise buchen?

Natürlich: Auf dem Anfrageformular müssen Sie als Kunde (=Rechnungsempfänger) Ihre Daten angeben und als "Teilnehmer der Reise" die Personen mit Vor- und Nachnamen eintragen, für die Sie die Anfrage starten bzw. den Kaufvertrag abschließen wollen.

Stornierung und Umbuchung

Wie kann ich eine Reise stornieren bzw. umbuchen?

Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung wenden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten an uns.

Grundsätzlich können Stornierungen nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) vorgenommen werden.

Welche Kosten kommen dabei auf mich zu?

Die Stornogebühren sind abhängig vom Veranstalter und dem Stornodatum. Bitte beachten Sie hierzu die ABGs des jeweiligen Reiseveranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten hierzu jederzeit zur Verfügung.

Bezahlung

Wie kann ich meine Reise bezahlen?

Die Form der Bezahlung hängt vom jeweiligen Veranstalter ab. Je nach Reiseart/Veranstalter stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl:

  • Kreditkarte
  • Rechnung
  • Lastschriftverfahren
  • EC-Karte bzw. bar bei Tickethinterlegung am Flughafen
  • Teilweise auch bar im Reisebüro möglich

Sie können dies in der Regel den AGBs der Veranstalter entnehmen. Selbstverständlich weisen wir Sie vor Buchung auf die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten hin.

Bis wann muss ich meine Reise bezahlt haben und wie hoch ist die Anzahlung?

Für alle Buchungen, die länger als 30 Tage im Voraus getätigt werden gilt: Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die Anzahlung für die gebuchte Reise sofort fällig. Die Anzahlung beträgt 15% - 40% des Reisepreises (je nach Veranstalter/Reiseart). Die Fälligkeit der Restzahlung entnehmen Sie den Informationen auf Ihrer Rechnung, die Ihrer Reisebestätigung beigefügt ist (i.d.R. 4 Wochen vor Abreise).

Für alle Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden, gilt: Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird der Gesamtbetrag für die gebuchte Reise sofort fällig.

Für alle Buchungen, die innerhalb von 6 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden, gilt: Sie erhalten von uns die benötigten Informationen, um die Überweisung an den Veranstalter direkt vorzunehmen (einschl. Bankverbindung). Abweichungen der Zahlungsmöglichkeiten teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Die gesamten Reiseunterlagen werden am Flughafen gegen Vorlage der Reiseanmeldung und des von der Bank quittierten Einzahlungsbeleges ausgegeben.

Dokumente

Wann und wie erhalte ich meine Reiseunterlagen?

Bei allen Buchungen, die bis 30 Tage vor Reisebeginn getätigt werden, gilt: Nach 2 bis 7 Tagen bekommen Sie eine Reisebestätigung/Rechnung und den Sicherungsschein (auf der Rückseite der Reisebestätigung). Auf der Rechnung sind die Fristen aufgeführt, innerhalb der die Zahlungen erfolgen müssen. 7 bis 14 Tage vor Reiseantritt (wenn die Restzahlung bereits erfolgt ist) bekommen Sie bei Pauschalbuchungen die kompletten Reiseunterlagen per Post zugesandt. Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reisebeginn bei Ihnen eingetroffen sein, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend.

Für Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden, gilt: Sie bekommen die Reisebestätigung/Rechnung mit dem Hinweis zur sofortigen Komplettbezahlung und den Sicherungsschein. Gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (oder Bezahlung am Flughafenschalter) Ihres Abflughafens erhalten Sie Ihre kompletten Reiseunterlagen ausgehändigt. Sollte es zeitlich noch ausreichen, bekommen Sie die Reiseunterlagen per Post zugesandt.

Für alle Buchungen, die innerhalb von 6 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden, gilt: Sie erhalten von die benötigten Informationen (Buchungsnummer und Gesamtpreis), um die Überweisung vorzunehmen einschl. Bankverbindung. Die gesamten Reiseunterlagen werden am Flughafen gegen Vorlage der Reiseanmeldung und des von der Bank quittierten Einzahlungsbeleges ausgegeben. In Abhängigkeit von den Veranstalter-Bedingungen kann auch eine Bar-Zahlung (ggf. per EC-Karte) am Flughafen notwendig sein.

Wozu brauche ich den Sicherungsschein und wie bekomme ich diesen?

Seit November 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet, sich gegen einen möglichen Konkurs abzusichern (§ 651k BGB). Haben Sie eine Reise verbindlich gebucht, erhalten Sie mit den Reiseunterlagen eine Kopie des sogenannten Sicherungsscheins. Wird der Anbieter Ihrer Reise zahlungsunfähig, bevor oder während Sie im Urlaub sind, begleicht ein Versicherer oder Kreditinstitut den Schaden. Dabei werden Ihnen bereits bezahlte Reiseleistungen (auch Anzahlungen) erstattet, die aufgrund des Konkurses ausgefallen sind, sowie Aufwendungen, die Ihnen eventuell durch eine selbst zu organisierende Rückreise entstehen. Den Sicherungsschein sollten Sie sorgfältig aufbewahren und unbedingt mit auf die Reise nehmen. Welche Leistungen der Versicherer Ihres Veranstalters im konkreten Fall übernimmt, sollten Sie direkt nachfragen. Wenden Sie sich dazu an die Adresse, die auf dem Sicherungsschein angegeben ist. Weitere Informationen zur Versicherung der verschiedenen Reiseveranstalter erhalten Sie unter anderem auch bei den Verbraucherzentralen.

Was ist ein Voucher und wie erhalte ich ihn?

Der Hotelvoucher ist Ihr Hotelgutschein und gehört zu den Reisedokumenten, die Sie 7 bis 14 Tage vor Reiseantritt erhalten. Er dient als Nachweis für die gebuchte Unterkunft oder Sonderleistung.

Was tue ich, wenn mir mein Ticket gestohlen wird?

In der Regel werden Ihnen kostenpflichtig Ersatzdokumente ausgestellt. Werden die Tickets bereits vor der Reise gestohlen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir kümmern uns dann um einen Neuversand der Unterlagen. An Ihrem Urlaubsort befindet sich in der Regel eine Reiseleitung des Veranstalters, welche Sie bei Verlust Ihrer Unterlagen umgehend benachrichtigen müssen.

Ich habe mein Ticket erhalten und einen Fehler festgestellt. Was kann ich tun?

Sollten Ihre Buchungsdaten von Ihrer Buchungsbestätigung abweichen, kontaktieren Sie uns bitte. Sollten sich die Flugzeiten auf den Tickets von denen auf der Reisebestätigung unterscheiden, gelten die Flugzeiten auf den Tickets!

Was kann ich tun, wenn meine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig ankommen?

Sollten Sie 5 Tage vor Reiseantritt noch keine Reiseunterlagen erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Zahlungsausgang und wenden Sie sich dann an uns.

Am Urlaubsort

Welche Informationen oder Unterlagen benötige ich bei Ankunft im Hotel?

Sie erhalten 7 bis 14 Tage vor Reisebeginn alle für Sie wichtigen Informationen und Unterlagen per Post (bei kurzfristigen Last Minute-Buchungen werden Ihre Unterlagen am Schalter des Veranstalters an Ihrem Abflughafen hinterlegt). Die Reiseunterlagen enthalten einen Hotelvoucher, den Sie bei Ihrer Ankunft im Hotel abgeben. Sollten Sie zu Ihren Unterlagen Rückfragen haben, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden.

An wen wende ich mich, wenn während oder nach der Reise Beanstandungen auftreten?

Sollte es während Ihres Urlaubs zu Beanstandungen kommen, wenden Sie sich bitte direkt an die Reiseleitung vor Ort. Lassen Sie sich Ihre Reklamation schriftlich bestätigen und heben Sie etwaige Durchschläge sorgfältig auf. Nach der Reise stehen wir Ihnen zur Verfügung und setzen uns direkt mit dem jeweiligen Reiseveranstalter in Verbindung. Reklamationen müssen immer schriftlich erfolgen und spätestens 2 Wochen nach Abreise beim Veranstalter eingereicht werden.

Stornierung und Umbuchung Flugtickets

Kann ich den Flug umbuchen?

Ob ein Flug umbuchbar ist oder nicht hängt von dem gebuchten Tarif ab. Die Angaben zu den Umbuchungsmöglichkeiten erfahren Sie auf Nachfrage von uns. Sollte schon bei Buchung die Option bestehen den Flug ggf. umbuchen zu wollen, teilen Sie uns dies bitte mit. So hat man die Möglichkeit, von vorne rein einen umbuchbaren Tarif zu wählen.

Welche Kosten kommen bei einer Stornierung auf mich zu?

Die Höhe der Stornierungsgebühren ist vom gebuchten Tarif abhängig. Die Gebühr kann bis zu 100% vom Ticketpreis reichen. Die genaue Höhe der Stornierungskosten erfahren Sie auf Nachfrage von uns.

Kann man die Namen in der Buchung ändern?

Bei einer Flugbuchung ist es meist nicht möglich den Namen zu ändern. Bei wenigen Fluggesellschaften /Veranstaltern besteht die Möglichkeit, jedoch nur gegen Umbuchungsgebühren.

Brauche ich eine Reiserücktrittskosten- und Auslandsreisekrankenversicherung?

Prinzipiell ist der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Krankenversicherung freiwillig. Dennoch empfiehlt es sich, für jede Reise beides abzuschließen. Sollten Sie Ihren gebuchten Urlaub aus driftigen Gründen nicht antreten können, übernimmt die jeweilige Versicherungsgesellschaft heute meist 100% der anfallenden Stornogebühren.

Die Auslandsreisekrankenversicherung trägt alle Kosten für beispielsweise einen Krankenhausbesuch im Urlaubsland. Hier sollte man vorab mit seiner Krankenversicherung in Deutschland sprechen, denn Urlaubsländer innerhalb der EU sind meist bereits über diese Versicherung abgedeckt und man muss sich lediglich eine Bescheinigung hierfür zukommen lassen und diese im Ausland mit sich führen.

Für nähere Infos und Bedingungen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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